Sachverhalt:
Ab dem
Haushaltsjahr 2015 sind Gesamtabschlüsse zu erstellen, d. h. die
Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinde und ihrer Tochterunternehmen
zusammenzufassen (Konsolidierung). Der Gesamtabschluss ist dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung beschränkt sich
auf die ordnungsgemäße Konsolidierung, da die Einzelabschlüsse zuvor bereit
geprüft wurden. Anschließend ist der Gesamtabschluss dem Verbandsgemeinderat
zur Kenntnis vorzulegen, eine Beschussfassung erfolgt nicht.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner 4. Sitzung am 19.02.2024 die
Unterlagen zu den Gesamtabschlüssen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 geprüft.
Gesamtabschluss
2015:
Der
Gesamtabschluss schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 65.791.894,44 Euro
ab. Das Eigenkapital beläuft sich auf 21.109.905,58 Euro. Das Jahresergebnis
beträgt ./. 34.285,24 Euro.
Gesamtabschluss
2016:
Der
Gesamtabschluss schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 70.016.706,87 Euro
ab. Diese hat sich somit um 4.224.812,43 Euro erhöht. Das Eigenkapital beläuft
sich auf 21.549.164,41 Euro. Das Jahresergebnis beträgt + 449.713,43 Euro.
Gesamtabschluss
2017:
Der
Gesamtabschluss schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 69.347.857,45 Euro
ab. Diese hat sich somit um 668.849,42 Euro reduziert. Das Eigenkapital beläuft
sich auf 21.182.611,31 Euro. Das Jahresergebnis beträgt - 354.471,21 Euro.
Die Prüfung des
Gesamtabschlusses führte in den Jahren 2015 bis 2017 zu keinen Beanstandungen.
Alle Fragen zu den Gesamtabschlüssen konnten abschließend geklärt werden.