1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Das Gremium wurde
mehrfach über die Entwässerungssituation im Gewerbegebiet „Im Bangert“
informiert.
In einer der
vorherigen Sitzungen beauftragte der Rat ein Planungsbüro den Bebauungsplan „Im
Bangert“ dahingehend zu ändern, dass die jetzigen ausgewiesenen
Retentionsflächen wegfallen sollen und die Flächen dem Bauland zugeschlagen
werden.
Der nun vorgelegte
Bebauungsplanentwurf bildet diesen Beschluss ab.
Anmerkung: Da die
Straße „Im Bangert“ im Dachprofil ausgebildet ist, ist jedoch bei dieser Lösung
die Entwässerungsproblematik der Straße nicht gelöst und die Straße entwässert
in die Privatgrundstücke. Dieses Problem müsste aber über eine technische
Maßnahme vor Ort gelöst werden.
Der
Beschlussvorschlag bildet nun die nächsten Verfahrensschritte für das
Bauleitplanverfahren ab.
Beschlussvorschlag Ausschuss: