Sachverhalt:
Aufgrund
eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (2 C 2.21, BVerwGE 173, 81 vom 07.
Juli 2021) musste die Dienstvereinbarung zur Beurteilung der Bediensteten
grundlegend angepasst werden. Diese neue Dienstvereinbarung wurde zwischenzeitlich
für alle Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises Südliche Weinstraße durch
Herrn Rechtsanwalt Bonikowski von der Rechtsanwaltskanzlei Neussel KPA erstellt
und soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Die neue
Dienstvereinbarung über die Beurteilung der Bediensteten macht eine Anpassung
der bestehenden Dienstvereinbarung über die Leistungsentgelte und den
Stufenaufstieg von Tarifbeschäftigten (LOB) erforderlich. Die Anpassung ist
zwingend erforderlich, da die LOB-Dienstvereinbarung auf der Dienstvereinbarung
über die Beurteilung aufbaut. Durch die Anpassung der
Beurteilungs-Dienstvereinbarung muss folglich auch die LOB-Dienstvereinbarung
entsprechend überarbeitet werden, um weiterhin auf einer akuellen und
rechtssicheren Grundlage zu stehen. Hierzu soll ebenfalls Herr Rechtsanwalt
Bonikowski beauftragt werden, der bereits die Beurteilungs-Dienstvereinbarung
erstellt hat und daher mit der Materie vertraut ist.
Nach
Rücksprache mit Rechtsanwalt Bonikowski kann die Überarbeitung der LOB-Dienstvereinbarung
in ein bis maximal zwei Arbeitstagen durchgeführt werden. Die Vergütung dieser
zusätzlichen Leistung richtet sich nach § 4 Abs. 2 der bereits bestehenden
Honorarvereinbarung und beträgt 300,00 Euro je Zeitstunde zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei einem geschätzten Zeitaufwand von ein bis zwei
Arbeitstagen à 10 Zeitstunden ist mit maximalen Kosten in Höhe von 7.140,00
Euro brutto zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Beauftragung von Rechtsanwalt
Bonikowski, Kanzlei Neussel KPA, mit der Überarbeitung der Dienstvereinbarung
über die Leistungsentgelte und den Stufenaufstieg von Tarifbeschäftigten zu den
dargestellten Konditionen.
