Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung zur Überarbeitung der Dienstvereinbarung über Leistungsentgelte und den Stufenaufstieg von Tarifbeschäftigten
Vorlage
01/860/I/052/2026
Aktenzeichen
I/MeB
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (2 C 2.21, BVerwGE 173, 81 vom 07. Juli 2021) musste die Dienstvereinbarung zur Beurteilung der Bediensteten grundlegend angepasst werden. Diese neue Dienstvereinbarung wurde zwischenzeitlich für alle Verbandsgemeindeverwaltungen des Landkreises Südliche Weinstraße durch Herrn Rechtsanwalt Bonikowski von der Rechtsanwaltskanzlei Neussel KPA erstellt und soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.

Die neue Dienstvereinbarung über die Beurteilung der Bediensteten macht eine Anpassung der bestehenden Dienstvereinbarung über die Leistungsentgelte und den Stufenaufstieg von Tarifbeschäftigten (LOB) erforderlich. Die Anpassung ist zwingend erforderlich, da die LOB-Dienstvereinbarung auf der Dienstvereinbarung über die Beurteilung aufbaut. Durch die Anpassung der Beurteilungs-Dienstvereinbarung muss folglich auch die LOB-Dienstvereinbarung entsprechend überarbeitet werden, um weiterhin auf einer akuellen und rechtssicheren Grundlage zu stehen. Hierzu soll ebenfalls Herr Rechtsanwalt Bonikowski beauftragt werden, der bereits die Beurteilungs-Dienstvereinbarung erstellt hat und daher mit der Materie vertraut ist.

Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt Bonikowski kann die Überarbeitung der LOB-Dienstvereinbarung in ein bis maximal zwei Arbeitstagen durchgeführt werden. Die Vergütung dieser zusätzlichen Leistung richtet sich nach § 4 Abs. 2 der bereits bestehenden Honorarvereinbarung und beträgt 300,00 Euro je Zeitstunde zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei einem geschätzten Zeitaufwand von ein bis zwei Arbeitstagen à 10 Zeitstunden ist mit maximalen Kosten in Höhe von 7.140,00 Euro brutto zu rechnen.


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Beauftragung von Rechtsanwalt Bonikowski, Kanzlei Neussel KPA, mit der Überarbeitung der Dienstvereinbarung über die Leistungsentgelte und den Stufenaufstieg von Tarifbeschäftigten zu den dargestellten Konditionen.