Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan „Kurhausstraße“, 1. Änderung und 1. Ergänzung werden die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die weitere Entwicklung des Jugendstilhotels Trifels geschaffen.
Im Zuge der Planungen für die Neuerrichtung von Gebäuden mit Räumen für Tagungen und Konferenzen sowie zur Erweiterung des Angebots im Wellness- und Fitnessbereich, war zuletzt die Ausweisung eines zusätzlichen Baufensters in der Verlängerung der Achse vom Kurhaus parallel zur Markwardstraße beschlossen worden.
Die Ausweisung des zusätzlichen Baufensters machte auch die Durchführung eines weiteren Beteiligungsverfahrens (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) erforderlich. Zuvor wurde eine ergänzende Bewertung im Rahmen der Umweltprüfung durchgeführt und die entsprechenden Planungsunterlagen ergänzt.
Die erneute Beteiligung nach § 4a Absatz BauGB wurde im Zeitraum vom 22.12.2025 bis 30.01.2026 durchgeführt. Die Planunterlagen wurden im Internet veröffentlicht und ergänzend zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Privatpersonen haben keine Stellungnahmen abgegeben.
Aus der Behördenbeteiligung liegen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen vor, die im Rahmen der Beschlussfassung abwägend behandelt werden. Zu den Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen wurden Anmerkungen als Abwägungsvorschläge formuliert.
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Planaufstellungsverfahren abgeschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
