Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sowie über die Feststellung der 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Am Kabig II“
Vorlage
01/827/III/119/2026
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald dies für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kabig II“ ist die Planungsabsicht eines Bauwilligen, auf einer bislang unbebauten Fläche am nördlichen Siedlungsrand ein Einzelwohnhaus zu errichten. Die Stadt unterstützt dieses Vorhaben zur Befriedigung der Nachfrage nach Wohnraum.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand entlang der Straße „Am Kabig“ und ist derzeit unbebaut, überwiegend mit aufkommender Vegetation bewachsen. Im Osten grenzt Wohnbebauung an, nördlich verläuft ein Wanderweg mit anschließendem Wald, westlich ebenfalls Wald. Südlich schließen die Bahnanlagen mit dem Haltepunkt Bahnhof Annweiler am Trifels an.

Der geltende Flächennutzungsplan weist die Fläche überwiegend als Wald aus; südlich waren Flächen für Bahnanlagen vorgesehen, deren Umwidmung inzwischen erfolgt ist. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Kabig II“ entsprechen daher nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist eine Änderung erforderlich.

Die Änderung erfolgt als 6. Änderung der 2. Teilfortschreibung des Flächennutzungs-planes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Verbandsgemeinderat am 03.07.2025 gefasst. Die BBP Stadtplanung Landschafts-planung PartGmbB, Kaiserslautern / Mannheim, ist mit der Bearbeitung beauftragt.

Ziel ist eine geordnete, nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die eine menschenwürdige Umwelt sichert, die natürlichen Lebensgrundlagen schützt und die künftigen Nutzungsbedürfnisse berücksichtigt. Die geplante Bebauung fügt sich in die bestehende Siedlungsstruktur ein, wobei die umliegende Bebauung überwiegend aus Einzelhäusern in offener Bauweise besteht. Die geplante Flächennutzung entspricht den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde und trägt zur nachhaltigen Entwicklung des nördlichen Siedlungsrandes bei.


Beschlussvorschlag Ausschuss: