Betreff
Eilentscheidung nach § 48 GemO und § 4 EigAnVO
Vorlage
01/788/VI/046/2025
Art
Beschlussvorlage Werke

Am 10. April 2025 informierte die Betriebsleitung der Kläranlage Annweiler, dass die Heizungsanlage der Kläranlage sowie das Blockheizkraftwerk (BHKW) gleichzeitig ausgefallen seien. Das BHKW dient der Beheizung des Faulturms und des Betriebsgebäudes der Anlage. Im regulären Betrieb übernimmt das BHKW dabei den überwiegenden Teil der Wärmeerzeugung, insbesondere auch zur Stabilisierung der Temperatur im Faulturm, die für den Faulprozess essenziell ist. Im Winter wird zusätzlich die Heizungsanlage benötigt, um Leistungsspitzen abzudecken. Diese Heizungsanlage ist mit einem Kombibrenner ausgestattet, der sowohl Erdgas als auch das vor Ort erzeugte Faulgas verwerten kann. Dadurch kann das Klärgas auch bei einem Ausfall des BHKW weiterhin genutzt und muss nicht über die Fackelanlage entsorgt werden.

Die Instandsetzung des BHKW wurde bereits beauftragt, wird sich jedoch aufgrund fehlender Ersatzteile verzögern. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass der installierte Zweigasbrenner altersbedingt nicht mehr instandsetzungsfähig ist. Die beauftragte Firma Emanuel konnte mangels verfügbarer Elektronikkomponenten keine Reparatur mehr durchführen. Ein Ausfall der Heizungsunterstützung führt jedoch unweigerlich zur Auskühlung des Faulturms, was eine Unterbrechung oder vollständige Einstellung des Faulprozesses zur Folge hätte. Dies wäre mit erheblichen technischen und betrieblichen Folgen verbunden.

Eilentscheidung der Werkleitung:

Um den durchgehenden Betrieb des Faulprozesses zu gewährleisten, hat die Werkleitung nach Einholung eines Angebots und in Abstimmung mit dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO Rheinland-Pfalz i. V. m. § 4 Abs. 3 EigAnVO getroffen.

Ein neuer Zweigasbrenner wurde im Rahmen eines Direktauftrags an die Firma Emanuel zum Angebotspreis von 38.662,14 € brutto beauftragt.


Beschlussvorschlag Ausschuss:

Der Werkausschuss nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Ersatzbeschaffung eines Zweigasbrenners für die Heizungsanlage der Kläranlage Annweiler zur Kenntnis und genehmigt diese nachträglich.