Am 10. April 2025 informierte die Betriebsleitung der
Kläranlage Annweiler, dass die Heizungsanlage der Kläranlage sowie das
Blockheizkraftwerk (BHKW) gleichzeitig ausgefallen seien. Das BHKW dient der
Beheizung des Faulturms und des Betriebsgebäudes der Anlage. Im regulären
Betrieb übernimmt das BHKW dabei den überwiegenden Teil der Wärmeerzeugung,
insbesondere auch zur Stabilisierung der Temperatur im Faulturm, die für den
Faulprozess essenziell ist. Im Winter wird zusätzlich die Heizungsanlage
benötigt, um Leistungsspitzen abzudecken. Diese Heizungsanlage ist mit einem
Kombibrenner ausgestattet, der sowohl Erdgas als auch das vor Ort erzeugte
Faulgas verwerten kann. Dadurch kann das Klärgas auch bei einem Ausfall des
BHKW weiterhin genutzt und muss nicht über die Fackelanlage entsorgt werden.
Die Instandsetzung des BHKW wurde bereits beauftragt, wird
sich jedoch aufgrund fehlender Ersatzteile verzögern. Zwischenzeitlich wurde
festgestellt, dass der installierte Zweigasbrenner altersbedingt nicht mehr instandsetzungsfähig
ist. Die beauftragte Firma Emanuel konnte mangels verfügbarer
Elektronikkomponenten keine Reparatur mehr durchführen. Ein Ausfall der
Heizungsunterstützung führt jedoch unweigerlich zur Auskühlung des Faulturms,
was eine Unterbrechung oder vollständige Einstellung des Faulprozesses zur
Folge hätte. Dies wäre mit erheblichen technischen und betrieblichen Folgen
verbunden.
Eilentscheidung der
Werkleitung:
Um den durchgehenden Betrieb des Faulprozesses zu
gewährleisten, hat die Werkleitung nach Einholung eines Angebots und in
Abstimmung mit dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten eine Eilentscheidung
gemäß § 48 GemO Rheinland-Pfalz i. V. m. § 4 Abs. 3 EigAnVO
getroffen.
Ein neuer Zweigasbrenner wurde im Rahmen eines Direktauftrags
an die Firma Emanuel zum Angebotspreis von 38.662,14 € brutto beauftragt.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
Der Werkausschuss nimmt die getroffene Eilentscheidung zur
Ersatzbeschaffung eines Zweigasbrenners für die Heizungsanlage der Kläranlage
Annweiler zur Kenntnis und genehmigt diese nachträglich.