Betreff
Bebauungsplan "Gesundheitszentrum" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Kreiskrankenhaus und Umgebung"
Vorlage
02/951/III/066/2025
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Die ehemalige Klinik in Annweiler am Trifels wurde Ende Juli 2023 aufgrund sinkender Patientenzahlen und wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen. Die Schließung soll die verbleibenden Standorte in Bad Bergzabern und Landau stärken und die regionale Gesundheitsversorgung verbessern.

Das Gebäude und die Flächen der Klinik bieten großes Potenzial für eine städtebauliche Entwicklung. Der Bebauungsplan „Gesundheitszentrum“ schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung der Flächen. Das Ziel ist, die bestehende Bausubstanz sinnvoll weiterzuverwenden und neue Gesundheitsangebote zu schaffen, um die regionale Wirtschaft zu stärken und die Lebensqualität zu erhöhen. Geplante Nutzungen im Gesundheitszentrum umfassen unter anderem Wohnen mit Betreuung, eine Demenzstation, Reha-Angebote, ein Gesundheitshotel, ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum), eine Kita und eine Ladenzeile.

Das Vorhaben soll die medizinische Versorgung regional und überregional sichern und die Attraktivität der Stadt Annweiler am Trifels steigern.

Für das Plangebiet gilt der rechtskräftige Bebauungsplan „Kreiskrankenhaus und Umgebung“ aus dem Jahr 1996. Um die städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Klinikums Annweiler geordnet voranzutreiben, ist jedoch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans „Gesundheitszentrum“ erforderlich. Der bestehende Bebauungsplan lässt eine nachhaltige Entwicklung, die den aktuellen Anforderungen gerecht wird, nicht mehr zu. Daher muss dieser teilweise aufgehoben werden, um die notwendigen Anpassungen für das neue Projekt vorzunehmen. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans „Gesundheitszentrum“ und der Teilaufhebung des alten Plans sind die Flurstücke 53/5, 53/6, 3583/12, 3583/13, 3583/15, 3583/17, 3583/18 sowie Teile von Flurstück 341/2 nicht mehr Teil des Bebauungsplans Bebauungsplan "Gesundheitszentrum" mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Kreiskrankenhaus und Umgebung".

Das Baugesetzbuch (BauGB) erlaubt für Maßnahmen der Innenentwicklung die Aufstellung von „Bebauungsplänen der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB. Für das Gelände des ehemaligen Klinikums Annweiler wird ein solcher Plan im beschleunigten Verfahren erstellt, da es sich um Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung handelt.

Der Geltungsbereich des neuen Plans umfasst 9.061 m², was unter der Grenze von 20.000 m² für das beschleunigte Verfahren liegt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich, da keine entsprechenden Vorhaben zugelassen werden und keine Schutzgebiete betroffen sind.