Betreff
Gigabitausbau im Landkreis Südliche Weinstraße - Aufgabenübertragung des geförderten Gigabitausbaus
Vorlage
11/147/III/062/2025
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Ziel auch des neuen Förderprojekts zum Gigabitausbau ist die Entwicklung und Herstellung einer im gesamten Landkreis strukturell einheitlichen und leistungsfähigen Gigabitversorgung mit einem Erschließungsgrad von100% der unterversorgten Teilnehmer. Darüber hinaus sollen bedeutende Punkte im Landkreis (sozioökonomische Schwerpunkte) ebenfalls einen gigabitfähigen Anschluss erhalten. In diesem Zusammenhangwurden bereits zwei Förderprojekte in die Wege geleitet um Anschlüsse, deren Versorgung unter 30 Mbit/s lagen, zu ertüchtigen.

Nun haben sich die Förderrichtlinien dahingehend verändert, dass auch Anschlüsse profitieren können, die bislang nicht förderfähig waren bzw. lediglich mit einem DSL-Anschluss versorgt wurden. Dies betrifft im Grunde alle Anschlüsse ohne Glasfaser- oder HFC (Kabel)-Anschluss, die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut werden.

Hierzu fand ein intensiver Informationstransfer und -austausch in den Dienstbesprechungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landrat statt. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde Übereinkunft erzielt, dass für die Adressen, welche auf Basis eines durchzuführenden Branchendialogs und einer Markterkundung als förderfähig gelten, ein neuer Förderantrag gestellt werden soll. Dieser soll bereits in diesem Jahr eingereicht werden, der Stichtag hierfür ist 15.09.2025. Im Falle einer Bewilligung würden die Kosten der Wirtschaftlichkeitslücke, wie bei den vorherigen Förderanträgen, zu 90% von Bund und Land gefördert werden. Für den verbleibenden Eigenanteil ist vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen der Kreisgremienvorgesehen, dass der Landkreis diesen trägt und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 30.06.2025 vorgesehen.

Damit der Landkreis überhaupt einen Förderantrag stellen darf, ist zuvor die Übertragung der Aufgabe

desgeförderten Gigabitausbaus von den Verbandsgemeinden notwendig, diese wiederum benötigen die Aufgabenübertragung von den Ortsgemeinden.


Beschlussvorschlag Ausschuss: