Sachverhalt:
Ziel auch des neuen
Förderprojekts zum Gigabitausbau ist die Entwicklung und Herstellung einer im
gesamten Landkreis strukturell einheitlichen und leistungsfähigen
Gigabitversorgung mit einem Erschließungsgrad von100% der unterversorgten Teilnehmer.
Darüber hinaus sollen bedeutende Punkte im Landkreis (sozioökonomische
Schwerpunkte) ebenfalls einen gigabitfähigen Anschluss erhalten. In diesem
Zusammenhangwurden bereits zwei Förderprojekte in die Wege geleitet um
Anschlüsse, deren Versorgung unter 30 Mbit/s lagen, zu ertüchtigen.
Nun haben sich die
Förderrichtlinien dahingehend verändert, dass auch Anschlüsse profitieren
können, die bislang nicht förderfähig waren bzw. lediglich mit einem
DSL-Anschluss versorgt wurden. Dies betrifft im Grunde alle Anschlüsse ohne
Glasfaser- oder HFC (Kabel)-Anschluss, die nicht eigenwirtschaftlich ausgebaut
werden.
Hierzu fand ein
intensiver Informationstransfer und -austausch in den Dienstbesprechungen der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landrat statt. Als Ergebnis dieser
Beratungen wurde Übereinkunft erzielt, dass für die Adressen, welche auf Basis
eines durchzuführenden Branchendialogs und einer Markterkundung als förderfähig
gelten, ein neuer Förderantrag gestellt werden soll. Dieser soll bereits in
diesem Jahr eingereicht werden, der Stichtag hierfür ist 15.09.2025. Im Falle
einer Bewilligung würden die Kosten der Wirtschaftlichkeitslücke, wie bei den
vorherigen Förderanträgen, zu 90% von Bund und Land gefördert werden. Für den
verbleibenden Eigenanteil ist vorbehaltlich der entsprechenden
Beschlussfassungen der Kreisgremienvorgesehen, dass der Landkreis diesen trägt
und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen
werden. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 30.06.2025
vorgesehen.
Damit der Landkreis überhaupt einen Förderantrag stellen darf, ist zuvor
die Übertragung der Aufgabe
desgeförderten Gigabitausbaus von den
Verbandsgemeinden notwendig, diese wiederum benötigen die Aufgabenübertragung
von den Ortsgemeinden.
Beschlussvorschlag Ausschuss: