Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wird im Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms vom 25.02.2025 ein Betrag in Höhe von 2.729.406,93 EUR zugewiesen.
In der Sitzung am 13.03.2025 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, diesen Betrag wie folgt zu verwenden:
o eigene Maßnahmen der VG: rd. 655.000 €
o Maßnahmen der VG in der Fläche bzw. für die Ortsgemeinden: rd. 575.500 €
o Budget für Stadt Annweiler am Trifels/Ortsgemeinden rd. 1.499.000 €
(Aufteilung in Anlehnung an Einwohnerzahlen)
Zudem wurde beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in Abstimmung mit den Ortsgemeinden bzw. der Stadt Annweiler am Trifels grundsätzlich jeweils maximal zwei Maßnahmen für jede Kommune in den Förderantrag miteinzubeziehen.
Zwischenzeitlich fanden Abstimmungsgespräche mit allen Ortsgemeinden und der Stadt Annweiler am Trifels statt. Die Umsetzung folgender Maßnahmen ist beabsichtigt:
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Gemeinde |
Maßnahme |
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Stadt Annweiler am Trifels |
Sanierung Stadiongebäude |
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Ausbau Hauptstraße |
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Albersweiler |
PV-Anlage Löwensteinhalle
mit Stromspeicher und |
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Modernisierung/Erneuerung
Heizung |
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Dernbach |
sozialer Treffpunkt ehem.
Sportplatz |
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Eußerthal |
Elektrofahrzeug für
Gemeindearbeiter (Pritschenwagen) |
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Kleinspielanlage/Soccerfeld
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Gossersweiler-Stein |
Beleuchtung Rad-Fußweg OT
Stein bis Friedhof |
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Völkersweiler |
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Münchweiler |
Mobiliar und
LED-Beleuchtung Dorfgemeinschaftshaus |
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(evtl. Erneuerung Fußboden,
wenn förderfähig) |
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Ramberg |
Neugestaltung Platz vor
Kirche |
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(Abriss jetziges Jugendhaus
inkl. Nebengebäude, Bau |
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Bushaltebucht) |
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Rinnthal |
Dorfplatzgestaltung (Abriss
Haus, Erweiterung Dorfplatz) |
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Silz |
Außenanlage DGH |
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Sicherung Biodiversität Silzer See |
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Beschattung Friedhof |
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Völkersweiler |
Gestaltung Dorfplatz i.V.
mit Containermarkt |
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Waldhambach |
Mobiliar
Dorfgemeinschaftshaus |
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Waldrohrbach |
Energetische Sanierung
Dorfgemeinschaftshaus (Fenster) |
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Wernersberg |
Umgestaltung Dorfplatz
(Spielplatz, digitale Infotafel, |
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Gestaltung
Begegnungsstätte) |
Im nächsten Schritt müssen jetzt die Projektdatenblätter mit den erforderlichen Angaben für die einzelnen Maßnahmen erarbeitet werden (Kosten, Maßnahmenbeschreibung, Ausführungszeitraum, Zuordnung zur Positivliste, Kumulation mit anderen Fördermitteln etc). Gleichzeitig ist die Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen mit den zuständigen Stellen nochmals abzustimmen und die vorgegebene prozentuale Verteilung der Fördermittel auf die Kapitel I bis III sicherzustellen.
Die zusammengefasste Mittelbeantragung inkl. der erforderlichen Maßnahmenübersicht muss bis spätestens 31.08.2025 erfolgen.
