Beratung und Fassung eines Vorratsbeschlusses über die Vergabe von Planungsleistungen
"Umbau/Erweiterung GS Gossersweiler"
Sachverhalt:
Mit
Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) stellt der Bund den
Ländern Finanzhilfen zur Förderung des quantitativen und qualitativen
investiven Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter zur Verfügung.
Dem Landkreis Südliche Weinstraße wurden vom Bund Basismittel in Höhe von 3.393.707,38 € zur Verfügung gestellt.
Der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wurden 537.563,25 € zugeteilt.
Die maximale Förderquote für
eine einzelne Maßnahme ist nach den Vorgaben von Bund und Land auf 70% der als
förderfähig angesehen Kosten begrenzt.
Mit der Einrichtung einer weiteren Klasse geht ein
räumlicher Mehrbedarf einher, weshalb wir bereits im letzten Jahr eine
entsprechende Maßnahme im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) angemeldet haben.
Um diesen zusätzlichen Raumbedarf, sowie auch die Anforderungen durch das Ganztagsförderungsgesetzes erfüllen zu können, werden Umbaumaßnahmen erforderlich.
Zur Planung und
Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es hierzu ein Ingenieurbüro respektive
Architekturbüro.
Es wird
vorgeschlagen, die Planungsleistungen der Lph. 1-2 (Grundlagenermittlung und
Entwurfsplanung) auf der Grundlage der HOAI, zu vergeben.
Beschlussvorschlag Ausschuss: