Sachverhalt:
Der Bezirksverband Pfalz hat auf
Initiative des Pfälzerwald-Vereins und mit Unterstützung PfalzTouristik e.V.
(nachfolgend PfalzTouristik) in den Jahren 2022 und 2023 in einem
partizipativen Prozess in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbandsgemeinden
und Städten eine mit Finanzmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz geförderte Neukonzeption
des Wanderwegenetzes im Pfälzerwald erstellen lassen.
Als Endergebnis der Neukonzeption wurde
die bisherige Gesamtwegelänge der Pfälzerwald-Vereins-Traditionswege von rund
3.500 auf rund 1.950 Kilometer reduziert und ein auf Traditionswanderwegen des Pfälzerwald-Vereins
basierendes neustrukturiertes Grundwanderwegenetz für das Biosphärenreservat
Pfälzerwald entwickelt.
Zur Umsetzung dieser Konzeption für ein
neustrukturiertes Grundwanderwegenetzes mitsamt zugehöriger Infrastruktur im
Wald soll ein zweiter Förderantrag an das Ministerium auf den Weg gebracht
werden, welcher für die Jahre 2026 bis 2028 datiert sein soll. Die Markierung
und Ausschilderung der neustrukturierten Wanderwege soll voraussichtlich Ende
des Jahres 2028 abgeschlossen sein.
Mit dem Abschluss der in der Anlage
enthaltenen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksverband Pfalz, dem
Pfälzerwald-Verein e.V., der PfalzTouristik sowie den Verbandsgemeinden und
Städten, die einen Streckenanteil am neustrukturierten Grundwanderwegenetz
haben, soll/en
- die
25%ige Kofinanzierung des Förderprojekts zur Umsetzung der Neukonzeption
gesichert,
- die
Umsetzungsarbeiten ermöglicht und
- die
Grundlage für ein gemeinsames Management auf vertraglicher Basis für die
spätere Pflege und Unterhaltung des neustrukturierten Grundwanderwegenetzes im
Pfälzerwald für den Zeitraum von 15 Jahren geschaffen werden. Ziele sind dabei
dessen Erhaltung in einem einheitlichen, qualitativ hochwertigem Zustand und
ein erfolgreiches Marketing bezüglich der neuen Wanderwege.
Der Bezirksverband Pfalz fungiert als
Projektträger für die Umsetzung der Neukonzeption des Grundwanderwegenetzes. Er
stellt einen entsprechenden Förderantrag beim Land, übernimmt die Ausschreibung
der Umsetzungsarbeiten, vergibt die Arbeiten an eines oder mehrere ausführende
Unternehmen, wickelt die Finanzen ab und ist verantwortlich für die Nachweisung
gegenüber dem Land.
Die übrigen Kommunen, die
PfalzTouristik und der Pfälzerwald-Verein unterstützen vom Bezirksverband Pfalz
mit den Einrichtungsarbeiten beauftragte Unternehmen sowie die Geschäftsstelle
des Biosphärenreservats Pfälzerwald, um einen zügigen Fortschritt des Projekts
zu ermöglichen.
Für die Umsetzung des neustrukturierten
Grundwanderwegenetzes ist mit Kosten in Höhe von rund 2 Mio. € und bei einer
Landesförderung von 75 % von einem zu tragenden Eigenanteil (kommunaler
Restbetrag) von rund 500.000 € auszugehen.
Bei der Finanzierung der Kosten soll
zwischen Kosten für Material und Montage auf der einen Seite und
Planungskosten, wie beispielsweise Kataster, Zertifizierung oder Bauabnahmen
unterschieden werden. Im Bereich „Material und Montage“ ist vorgesehen, dass
jede Kommune, nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe, nur die individuell
anfallenden Kosten in ihrer Gemarkung übernimmt, d.h. dass eine sogenannte
Spitzabrechnung erfolgt. Der Bezirksverband Pfalz unterstützt diesen Bereich mit
einer Pauschale von ca. 29.000 €[1]. Die
Planungskosten hingegen sollen solidarisch aufgeteilt werden, indem jede
Kommune einen Sockelbetrag von 5.000 € und der Bezirksverband Pfalz einen
Sockelbetrag von ca. 5.000 €[2] zur
Verfügung stellen. Die darüber hinaus anfallenden Kosten sollen in einem
Stufensystem anteilig von den Kommunen übernommen werden. Ausschlaggebend ist
dabei, welche Wegelänge im jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegt und welche
Vorleistungen bereits erbracht wurden. So ist für Kommunen, die beispielweise
die Beschilderung schon umgesetzt oder Kataster angelegt haben, eine Kürzung
der Kosten um 25 % vorgesehen. Kommunen, die noch vor oder am Beginn der
Maßnahmen stehen, werden stärker belastet.
Um die zu erwartenden Finanzausgaben
mit belastbaren Werten hinterlegen zu können, wurde eine Finanzplanung
erstellt, in der für jede einzelne Kommune die vorläufigen Gesamtbeträge
abgebildet sind (siehe Anlage 2, Teil A). Die Kommunen stellen diese
rechtzeitig für die Jahre 2026 bis 2028 in ihre Haushalte ein.
Bei der Unterhaltung und Pflege des
Grundwanderwegenetzes werden Bezirksverband Pfalz, die PfalzTouristik, der
Pfälzerwald-Verein und die Kommunen partnerschaftlich zusammenwirken, um durch
dauerhafte Pflege und Unterhaltung das Grundwanderwegenetz und die
wegebegleitende Infrastruktur in einem guten Zustand zu erhalten. Sie sorgen
gemeinsam für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen für die
Wegezertifizierungen und die Erstellung begleitender Serviceangebote. Die drei
Partner haben dabei unterschiedliche Leistungen zu erbringen und aufeinander
abgestimmte Aufgaben wahrzunehmen.
Für die Städte und Verbandsgemeinden
bedeutet dies, dass sie sich verpflichten, den im Bereich ihrer Gemarkung
liegenden Teil des Streckennetzes in eigener Regie in einem guten wanderbaren
Zustand zu erhalten und insbesondere die Qualität der hinweisgebenden
Beschilderung und die Begehbarkeit der Wege zu sichern und die im Zuge des
Projekts aufgestellte wegebegleitende Infrastruktur zu pflegen. Hierbei ist der
Wanderwegeleitfaden des Landes Rheinland-Pfalz zwingend zu beachten. Die
Kommunen stellen für diese Aufgaben entsprechende Personalressourcen, Sach- und
Finanzmittel zur Verfügung und veranschlagen die dafür nötigen Finanzmittel in
ihren Haushalten. Wie sie ihr Innenverhältnis ggf. gegenüber den Ortsgemeinden
oder Tourismusverantwortlichen regeln, bleibt ihnen überlassen, jedoch sind bei
Bedarf entsprechende Regelungen zu treffen.
Für die Steuerung der nachhaltigen
Unterhaltung und Pflege des Grundwanderwegenetzes und zur Qualitätssicherung
wird eine zentrale Nachhaltigkeitsstelle bei der PfalzTouristik mit einem
Stellenumfang von 0,5 Vollzeitäquivalent angesiedelt. Diese Stelle wird zudem
mit Sachmitteln ausgestattet. Sie soll zum einen ihren Beitrag zur Qualitätssicherung
leisten und soll zum anderen im Bereich des Marketings für das
Grundwanderwegenetz aktiv werden.
Die Kommunen tragen gemeinsam die
Finanzierung der Personal- und Sachkosten. Die auf die Gebietskörperschaften
jeweils entfallenden Beträge sind der Finanzplanung zur Kostenaufteilung bei
der Umsetzung und dauerhaften Unterhaltung des Grundwanderwegenetzes zu
entnehmen (siehe Anlage 2, Teil B).
Danach wird für die einzelne Kommune und den Bezirksverband Pfalz zunächst
ein Sockelbetrag von jährlich je 2.000 € erhoben. Vom restlichen
Finanzierungsbedarf trägt der Bezirksverband Pfalz 10 % und die übrigen
Kommunen individuelle Anteile, die anhand des Kilometeranteils der Wegelänge in
ihrem jeweiligen Gebiet ermittelt werden.
Nach dem ersten Jahr soll evaluiert
werden, ob der Stellenumfang ausreichend für die Aufgaben ist und ggfls. erhöht
werden muss.
Zum Zweck
einer optimalen Abstimmung bilden die Partner eine Steuerungsgruppe. Diese gibt
den Rahmen für die Arbeit am Grundwanderwegenetz und für die bei der
PfalzTouristik vorgesehenen Marketingaktivitäten vor. Jeder Projektpartner
bestellt für die Steuerungsgruppe eine/n ständige/n Vertreter/in und eine/n
Stellvertreter/in.
[1] Die Beträge beim Bezirksverband Pfalz können nur in circa Angaben gemacht werden, weil diese zum Ausgleich aufgrund der Spitzabrechnung von Material und Montage sowie aufgrund des Stufensystems genutzt werden müssen, um eine Komplettfinanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Die Beträge können leicht höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, wie die tatsächlichen Kosten der Projektumsetzung sind. In der aktuellen Planung sind diese leicht höher.
[2] Siehe Erläuterung Fußnote 1