Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Kooperationsvereinbarung für die Umsetzung und das Management des neustrukturierten Grundwanderwegenetzes für das Biosphärenreservat Pfälzerwald
Vorlage
01/781/V/002/2025
Art
Beschlussvorlage mit DV

Sachverhalt:

Der Bezirksverband Pfalz hat auf Initiative des Pfälzerwald-Vereins und mit Unterstützung PfalzTouristik e.V. (nachfolgend PfalzTouristik) in den Jahren 2022 und 2023 in einem partizipativen Prozess in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbandsgemeinden und Städten eine mit Finanzmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz geförderte Neukonzeption des Wanderwegenetzes im Pfälzerwald erstellen lassen.

Als Endergebnis der Neukonzeption wurde die bisherige Gesamtwegelänge der Pfälzerwald-Vereins-Traditionswege von rund 3.500 auf rund 1.950 Kilometer reduziert und ein auf  Traditionswanderwegen des Pfälzerwald-Vereins basierendes neustrukturiertes Grundwanderwegenetz für das Biosphärenreservat Pfälzerwald entwickelt.

Zur Umsetzung dieser Konzeption für ein neustrukturiertes Grundwanderwegenetzes mitsamt zugehöriger Infrastruktur im Wald soll ein zweiter Förderantrag an das Ministerium auf den Weg gebracht werden, welcher für die Jahre 2026 bis 2028 datiert sein soll. Die Markierung und Ausschilderung der neustrukturierten Wanderwege soll voraussichtlich Ende des Jahres 2028 abgeschlossen sein.

Mit dem Abschluss der in der Anlage enthaltenen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksverband Pfalz, dem Pfälzerwald-Verein e.V., der PfalzTouristik sowie den Verbandsgemeinden und Städten, die einen Streckenanteil am neustrukturierten Grundwanderwegenetz haben, soll/en

-       die 25%ige Kofinanzierung des Förderprojekts zur Umsetzung der Neukonzeption gesichert,

-       die Umsetzungsarbeiten ermöglicht und

-       die Grundlage für ein gemeinsames Management auf vertraglicher Basis für die spätere Pflege und Unterhaltung des neustrukturierten Grundwanderwegenetzes im Pfälzerwald für den Zeitraum von 15 Jahren geschaffen werden. Ziele sind dabei dessen Erhaltung in einem einheitlichen, qualitativ hochwertigem Zustand und ein erfolgreiches Marketing bezüglich der neuen Wanderwege.

Der Bezirksverband Pfalz fungiert als Projektträger für die Umsetzung der Neukonzeption des Grundwanderwegenetzes. Er stellt einen entsprechenden Förderantrag beim Land, übernimmt die Ausschreibung der Umsetzungsarbeiten, vergibt die Arbeiten an eines oder mehrere ausführende Unternehmen, wickelt die Finanzen ab und ist verantwortlich für die Nachweisung gegenüber dem Land.

Die übrigen Kommunen, die PfalzTouristik und der Pfälzerwald-Verein unterstützen vom Bezirksverband Pfalz mit den Einrichtungsarbeiten beauftragte Unternehmen sowie die Geschäftsstelle des Biosphärenreservats Pfälzerwald, um einen zügigen Fortschritt des Projekts zu ermöglichen.

Für die Umsetzung des neustrukturierten Grundwanderwegenetzes ist mit Kosten in Höhe von rund 2 Mio. € und bei einer Landesförderung von 75 % von einem zu tragenden Eigenanteil (kommunaler Restbetrag) von rund 500.000 € auszugehen.

Bei der Finanzierung der Kosten soll zwischen Kosten für Material und Montage auf der einen Seite und Planungskosten, wie beispielsweise Kataster, Zertifizierung oder Bauabnahmen unterschieden werden. Im Bereich „Material und Montage“ ist vorgesehen, dass jede Kommune, nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe, nur die individuell anfallenden Kosten in ihrer Gemarkung übernimmt, d.h. dass eine sogenannte Spitzabrechnung erfolgt. Der Bezirksverband Pfalz unterstützt diesen Bereich mit einer Pauschale von ca. 29.000 €[1]. Die Planungskosten hingegen sollen solidarisch aufgeteilt werden, indem jede Kommune einen Sockelbetrag von 5.000 € und der Bezirksverband Pfalz einen Sockelbetrag von ca. 5.000 €[2] zur Verfügung stellen. Die darüber hinaus anfallenden Kosten sollen in einem Stufensystem anteilig von den Kommunen übernommen werden. Ausschlaggebend ist dabei, welche Wegelänge im jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegt und welche Vorleistungen bereits erbracht wurden. So ist für Kommunen, die beispielweise die Beschilderung schon umgesetzt oder Kataster angelegt haben, eine Kürzung der Kosten um 25 % vorgesehen. Kommunen, die noch vor oder am Beginn der Maßnahmen stehen, werden stärker belastet.

Um die zu erwartenden Finanzausgaben mit belastbaren Werten hinterlegen zu können, wurde eine Finanzplanung erstellt, in der für jede einzelne Kommune die vorläufigen Gesamtbeträge abgebildet sind (siehe Anlage 2, Teil A). Die Kommunen stellen diese rechtzeitig für die Jahre 2026 bis 2028 in ihre Haushalte ein.

Bei der Unterhaltung und Pflege des Grundwanderwegenetzes werden Bezirksverband Pfalz, die PfalzTouristik, der Pfälzerwald-Verein und die Kommunen partnerschaftlich zusammenwirken, um durch dauerhafte Pflege und Unterhaltung das Grundwanderwegenetz und die wegebegleitende Infrastruktur in einem guten Zustand zu erhalten. Sie sorgen gemeinsam für die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen für die Wegezertifizierungen und die Erstellung begleitender Serviceangebote. Die drei Partner haben dabei unterschiedliche Leistungen zu erbringen und aufeinander abgestimmte Aufgaben wahrzunehmen.

Für die Städte und Verbandsgemeinden bedeutet dies, dass sie sich verpflichten, den im Bereich ihrer Gemarkung liegenden Teil des Streckennetzes in eigener Regie in einem guten wanderbaren Zustand zu erhalten und insbesondere die Qualität der hinweisgebenden Beschilderung und die Begehbarkeit der Wege zu sichern und die im Zuge des Projekts aufgestellte wegebegleitende Infrastruktur zu pflegen. Hierbei ist der Wanderwegeleitfaden des Landes Rheinland-Pfalz zwingend zu beachten. Die Kommunen stellen für diese Aufgaben entsprechende Personalressourcen, Sach- und Finanzmittel zur Verfügung und veranschlagen die dafür nötigen Finanzmittel in ihren Haushalten. Wie sie ihr Innenverhältnis ggf. gegenüber den Ortsgemeinden oder Tourismusverantwortlichen regeln, bleibt ihnen überlassen, jedoch sind bei Bedarf entsprechende Regelungen zu treffen.

Für die Steuerung der nachhaltigen Unterhaltung und Pflege des Grundwanderwegenetzes und zur Qualitätssicherung wird eine zentrale Nachhaltigkeitsstelle bei der PfalzTouristik mit einem Stellenumfang von 0,5 Vollzeitäquivalent angesiedelt. Diese Stelle wird zudem mit Sachmitteln ausgestattet. Sie soll zum einen ihren Beitrag zur Qualitätssicherung leisten und soll zum anderen im Bereich des Marketings für das Grundwanderwegenetz aktiv werden.

Die Kommunen tragen gemeinsam die Finanzierung der Personal- und Sachkosten. Die auf die Gebietskörperschaften jeweils entfallenden Beträge sind der Finanzplanung zur Kostenaufteilung bei der Umsetzung und dauerhaften Unterhaltung des Grundwanderwegenetzes zu entnehmen (siehe Anlage 2, Teil B).  Danach wird für die einzelne Kommune und den Bezirksverband Pfalz zunächst ein Sockelbetrag von jährlich je 2.000 € erhoben. Vom restlichen Finanzierungsbedarf trägt der Bezirksverband Pfalz 10 % und die übrigen Kommunen individuelle Anteile, die anhand des Kilometeranteils der Wegelänge in ihrem jeweiligen Gebiet ermittelt werden.

Nach dem ersten Jahr soll evaluiert werden, ob der Stellenumfang ausreichend für die Aufgaben ist und ggfls. erhöht werden muss.

Zum Zweck einer optimalen Abstimmung bilden die Partner eine Steuerungsgruppe. Diese gibt den Rahmen für die Arbeit am Grundwanderwegenetz und für die bei der PfalzTouristik vorgesehenen Marketingaktivitäten vor. Jeder Projektpartner bestellt für die Steuerungsgruppe eine/n ständige/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in.



[1] Die Beträge beim Bezirksverband Pfalz können nur in circa Angaben gemacht werden, weil diese zum Ausgleich aufgrund der Spitzabrechnung von Material und Montage sowie aufgrund des Stufensystems genutzt werden müssen, um eine Komplettfinanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Die Beträge können leicht höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, wie die tatsächlichen Kosten der Projektumsetzung sind. In der aktuellen Planung sind diese leicht höher.

[2] Siehe Erläuterung Fußnote 1