Sachverhalt
Der Änderungsbereich liegt am nördlichen Siedlungsrand der Stadt Annweiler am Trifels. Im Regionalplan Rhein-Neckar ist diese Fläche als „Siedlungsfläche Wohnen (N)“ gekennzeichnet. Mit der vorliegend geplanten Ausweisung von Wohnbauflächen stehen dem Planvorhaben keine Vorgaben des Regionalplans entgegen.
Geplant ist eine zukünftige wohnbauliche Nutzung der Fläche. Hierzu befindet sich der Bebauungsplan „Am Kabig II“ derzeit in Aufstellung. Dieser setzt für den Änderungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO sowie private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“ und eine private Verkehrsfläche fest und soll eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten
Da der Änderungsbereich im aktuell rechtswirksamen Flächennutzungsplan in Teilen als Waldfläche und in Teilen als Fläche für Bahnanlagen ausgewiesen ist und dies nicht den Festsetzungen und Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans entspricht, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Es ist vorgesehen, für den Änderungsbereich eine Grünfläche sowie eine Wohnbaufläche auszuweisen.
Konflikte mit benachbarten Gebieten, eine Beeinträchtigung von Landschaftspotentialen und negative Auswirkungen auf die gesamtörtliche und städtebauliche Entwicklung sollen verhindert bzw. minimiert werden.
Die Erschließung erfolgt durch die Straße „Am Kabig“.