Betreff
Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Vorlage
01/772/IV/003/2025
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) hat der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert.

Das GaFöG sieht folgende Rahmenbedingungen ab 2026 vor:

- Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf

eine ganztägige Förderung.

- Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassen-

stufe 1 und gilt zum Schuljahresbeginn 2029/2030 für alle Klassenstufen 1-4.

- Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im zeitlichen Umfang von 8 Stunden.

- Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien.

Ziel des Bundesgesetzgebers ist es, eine ganztätige Betreuungsmöglichkeit der Kinder sicherzustellen.
Der Rechtsanspruch wird durch die Einrichtung einer Ganztagsschule in Angebotsform, in offener oder verpflichtender Form, erfüllt.

- Ganztagsschule in Angebotsform

An Ganztagsschulen in Angebotsform können Schülerinnen und Schüler am erweiterten Zeitrahmen teilnehmen, die verbindlich für ein Schuljahr für die Teilnahme am Ganztag angemeldet sind.

In dieser Ganztagsschule werden die Kinder auch am Nachmittag durch pädagogisches Fachpersonal auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes betreut. Es handelt sich um ein schulisches Angebot. Das Personal wird vom Land bereitgestellt und finanziert.

- Ganztagsschulen in verpflichtender Form

An Ganztagsschulen in verpflichtender Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Schule besuchen, verpflichtend am ganztägig organisierten Schulbetrieb teil.

In dieser Ganztagsschule werden die Kinder auch am Nachmittag durch pädagogisches Fachpersonal auf Grundlage eines entsprechenden Konzeptes betreut. Es handelt sich um ein schulisches Angebot. Das Personal wird vom Land bereitgestellt und finanziert.

- Ganztagsschulen in offener Form (kommunales Betreuungsangebot)

An Ganztagsschulen in offener Form (kommunales Betreuungsangebot) ist die Teilnahme an der außerunterrichtlichen Betreuung für die Schülerinnen und Schüler freiwillig, weil es sich dabei nicht um ein Angebot mit schulischem Bildungs- und Erziehungsauftrag, sondern um ein Betreuungsangebot handelt.

Das Land Rheinland-Pfalz hat festgelegt, dass auch das kommunale Betreuungsangebot den Rechtsanspruch auf ganztätige Betreuung erfüllt. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Variante jedoch nicht zu empfehlen. Insbesondere in den Ferien wären die Kinder ohne pädagogisches Konzept sowie ohne Fachpersonal für acht Stunden täglich zu betreuen. Dies erfüllt aus Sicht der Verwaltung nicht die den Kindern zustehenden Anforderungen.

Des Weiteren bestehen bereits im derzeitigen Betreuungsumfang Probleme mit der Personalgewinnung. Hinzu kommt, dass im Falle des kommunalen Betreuungsangebotes die Personalkosten vom Schulträger (Verbandsgemeinde) zu tragen wären. Bei der Ganztagsschule wäre das notwendige Personal durch das Land anzustellen und zu finanzieren.

Die Ganztagsschule ist als schulisches Angebot für die Eltern kostenfrei. Für die Nutzung des kommunalen Betreuungsangebotes sind Gebühren zu erheben. Des Weiteren besteht bei der Ganztagsschule ein Beförderungsanspruch, welcher durch die Kreisverwaltung zu erfüllen ist. Im Rahmen der Betreuung besteht kein Beförderungsanspruch.

Aktuelle Situation in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels:

In der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels existiert derzeit ein Angebot von Ganztagsschulplätzen an der Grundschule Annweiler am Trifels und Betreuender Grundschule (kommunales Betreuungsangebot) an den übrigen Schulen in Albersweiler, Gossersweiler-Stein, Ramberg/Eußerthal und Wernersberg welche aktuell bereits für das zukünftige Schuljahr erweitert wurde.

Das bestehende freiwillige kommunale Betreuungsangebot stellt lediglich eine Aufsichtsbetreuung dar. Dieses wird nicht von pädagogischem Fachpersonal betreut.

Aktueller Stand Schuljahr 2025/2026 ist als Anlage dem Beschlussvorschlag beigefügt.

Bedarfsplanung

Das Land Rheinland-Pfalz sieht nach neuesten Zahlen ein Ganztagsbedarf von Kindern im Grundschulalter zwischen 63 % (Status-quo-Szenario) und 69 %. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zwischen 90% und 100 %.

In der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels existiert derzeit ein Angebot an Ganztagsschulplätzen und Betreuender Grundschule (kommunales Betreuungsangebot).

In den vergangenen Jahren hat sich ein Betreuungsmix aus diesen zwei Säulen entwickelt, der ja nach Bedarf und Wünschen der Eltern ein Angebot bereithält.

In den letzten Jahren hat sich bereits das Modell der Ganztagsschule in Angebotsform in der Grundschule in Annweiler am Trifels bewährt und bietet den Schülerinnen und Schülern einen deutlichen Mehrwert. Daher möchte die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels nun in all Ihren Grundschulen das Angebot der „Ganztagsschule in Angebotsform“ einführen.

Das schulische Bildungsangebot in Form der Ganztagsschule gewährleistet eine hohe Qualität, weil der in § 1 Schulgesetz formulierte Anspruch auf individuelle Förderung im Vordergrund steht.


Beschlussvorschlag Ausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen, zur Beantragung der Ganztagsschule in Angebotsform an allen Grundschulen in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, zur Kenntnis.