Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Trinkwassertransportleitung vom Wasserwerk Stein zum Hochbehälter (Fördermaßnahme)
Vorlage
01/742/VI/012/2024
Art
Beschlussvorlage Werke

Das Wasserwerk in Gossersweiler-Stein (Ortsteil Stein) liegt am Fuße des Feriendorf Eichwald und bereitet Wasser für die Ortsgemeinden Silz, Münchweiler am Klingbach, Gossersweiler-Stein und Völkersweiler auf. Das Trinkwasser wird über eine Länge von rd. 1.600 Meter auf den Hochbehälter Stein (dieser befindet sich auf dem Eichelberg zwischen den Ortsteilen Gossersweiler und Stein) befördert. Das Wasserwerk wurde 2006 gemeinsam mit dem Wasserwerk in Eußerthal umfassend saniert. Es entspricht dem Stand der Technik. Was nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, ist die Förderleitung auf den Hochbehälter Stein, die mittlerweile rd. 100 Jahre alt ist und des Öfteren repariert werden muss.  Schäden dort seit 2019 rd. 120.000 €, die zudem das Ergebnis des Wasserwerks erheblich belasten, da die Reparatur nicht aktiviert werden kann.

Des Weiteren verläuft die Leitung unter dem Haus eines Anwohners hindurch.

Die Wasserabteilung der VG-Werke hat eine eigene Planung erstellt, die mit folgenden Zusatzleistungen externer Ingenieurbüros verfeinert und der SGD Süd zur Genehmigung und zu Bezuschussung vorgelegt wurde. Darunter sind:

1) Naturschutzfachlicher Beitrag (Büro LAUB Kaiserslautern)

2) Baugrunderkundung Firma Roth & Partner, Annweiler am Trifels

3) Kampfmittelerkundung.

Außer den vorgenannten Zusatzleistungen erfolgt die Projektierung der Maßnahme mit eigenem Personal.

Die Umsetzung der Maßnahme im Bereich Tiefbau erfolgt durch unser Tochterunternehmen, die Trifelsinfrastruktur GmbH. Eine Ausschreibung der Leistung, wie sonst üblich, ist hierbei nicht erforderlich, da es sich nach § 108 GWB um ein vergabefreies Inhousegeschäft handelt. Dies sind Aufträge, die an eigenständige juristische Personen, über die der öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle ausübt „wie über eine eigene Dienststelle“ und die im Wesentlichen (mehr als 80 %) Aufgaben ausführen, mit denen sie von diesem öffentlichen Auftraggeber betraut wurden.

Auch eine Beauftragung im umgekehrten Fall (beherrschter öffentliche Auftraggeber an beherrschende juristische Person) ist möglich. Die unterschiedlichen Konstellationen, wann eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe möglich ist, sind in § 108 Abs. 1-5 GWB geregelt.
Auch unter Schwester-Unternehmen, die von derselben Mutter beherrscht werden, können Aufträge im Wege der Inhouse-Vergabe vergeben werden.

Eine Inhouse-Vergabe ist auch möglich, wenn das Unternehmen, an das der Auftrag vergeben werden soll, von mehreren öffentlichen Auftraggebern gemeinsam beherrscht wird.

Die Vergabe von Inhousegeschäften war eine der Hauptüberlegungen der Gründung der TI GmbH, da dadurch erhebliche Ingenieurleistungen eingespart werden können und die organisatorischen Wege zusätzlich verkürzt sind.

Neben der Erneuerung der Wasserleitung verlegen wir zusätzlich eine neue resiliente Stromversorgung mittels Erdkabel, rd. 400 Meter, um die Stromversorgung des Wasserwerks auch bei Unwettern besser zu sichern. Selbstredend wird Leerrohr für Steuerkabel ebenfalls mitverlegt.

Die Gesamtkosten wurden unsererseits auf 750.000 € netto geschätzt und bei der SGD zur Förderung eingereicht. Eine Zusage über wenigstens 40 %, wahrscheinlicher 60 % liegt insoweit mündlich vor. Darüber hinaus wurde die eingereichte Projektskizze durch die SGD genehmigt. Demnach ist mit einer Landesförderung von mindestens 375.000 € zu rechnen.

  


Beschlussvorschlag Ausschuss:

Der Werkausschuss beschließt die Maßnahme wie oben beschrieben durchzuführen, die Werkleitung zu beauftragen die entsprechenden Anträge und mit Bewilligung der Förderung von mind. 40 % sogleich mit der Beauftragung der Trifelsland Infrastruktur GmbH zu beginnen.