1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen
2.Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung
3. Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfes
Sachverhalt:
In Völkersweiler
ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Nordwesten des
Gemeindegebietes auf der Flur „Auf dem Rindfeld“ geplant. Das Plangebiet
umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7,04 ha.
Montiert werden
soll eine Süd-Anlage, so dass die Modulreihen von Osten nach Westen verlaufen.
Der Solarpark soll
als ein Biodiversitätssolarpark gebaut werden, von dem trotz der baulichen
Eingriffe in die Umwelt ein ökologischer Mehrwert (im Vergleich zur vorherigen
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung) ausgeht.
Ein durchgeführtes
Zielabweichverfahren wurde positiv verbeschieden. Der Flächennutzungsplan muss
entsprechend angepasst werden.
Das Gebiet liegt im
nordwestlichen Teil des Gemarkungsbereichs der Ortsgemeinde Völkersweiler und
ist rund 1,2 km vom Ortszentrum bzw. ca. 1 km vom Ortsrand entfernt. Im
nördlichen Drittel wird das Gebiet von der L 495 durchlaufen.
Im Rahmen der
Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Anhörung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Ebenso wurde die
Öffentlichkeit beteiligt.
Die eingegangenen
Stellungnahmen und das Abwägungsergebnis des beauftragten Planungsbüros liegen
als Anlage bei und werden in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag Ausschuss: