Sachverhalt:
Durch
die Gründung der Trifelsland Infrastruktur GmbH werden Aufgaben, insbesondere
im Tiefbau, künftig durch die neue Gesellschaft erledigt. Um vorzubeugen, dass
an verschiedenen Stellen Werkzeuge und Maschinen doppelt vorgehalten werden,
ist beabsichtigt Anlagevermögen zum Buchwert auf die neue Gesellschaft zu
übertragen.
Da
es sich formell um eine Veräußerung handelt, hat der Werkausschuss die
Konditionen der Übertragung zu entscheiden, wobei auch hier das Verbot der
verdeckten Gewinnausschüttung zählt, d. h. keine Wertgegenstände unter Wert an
die Trifelsland Infrastruktur GmbH abgegeben werden dürfen. Seitens der
Werkleitung wird vorgeschlagen, jeweils den Buchwert des Anlagevermögens
festzulegen.
Beschlussvorschlag Ausschuss:
Der
Werkausschuss beschließt nicht mehr benötigte Gegenstände des Anlagevermögens
im Bereich Tiefbau oder verbundener Tätigkeit an die Trifelsland Infrastruktur
GmbH zum Buchwert (Stichtag 31.12.2023) zu übertragen.