Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Um verkehrsrechtliche Maßnahmen anwenden zu können, muss der Buswendeplatz als Erschließungsanlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erschließungsanlage mit Teilflächen der Fl.Nr. 2087/8 und 2172/5 (ADAC Parkplatz) gem. § 36 Landesstraßengessetz (LStrG) in der derzeitigen Fassung im Benehmen mit der Straßenbaubehörde als Ortsstraße im Sinne des § 3 Nr. 3 LStrG, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.