Beschluss: beschlossen

Ortsbürgermeisterin Marina Fess informierte den Ortsgemeinderat über folgen Sachverhalt:

Bedingt durch nahezu ausschließliche Urnenbestattungen (im Schnitt noch maximal eine Erdbestattung im Jahr) werden immer größere Teile des Ramberger Friedhofs nicht mehr genutzt.   

Um die Unterhaltung zu vereinfachen, und damit auch Kosten zu sparen, sollen neue Bestattungen auf dem oberen Teil des Friedhofs konzentriert werden. Dieser Teil ist auch durch die Friedhofsstraße größtenteils ebenerdig erreichbar.

Auf den freiliegenden Flächen im unteren Teil können dann nach und nach die alten Bahnschwellen, welche als Stützmauern dienen, entfernt werden und müssen nicht durch neue Mauern ersetzt werden. Mit einer Angleichung der Flächen kann dann dort das Mähen erleichtert werden. Ebenso können dort Baumpflanzungen erfolgen welche für Schatten sorgen ohne das darunterliegende Gräber mit Laub bedeckt bzw. durch Wurzeln beschädigt werden.

Es ist jedoch die Bestattung, nach bestehendem Friedhofsrecht, in den noch bestehenden Grabstätten möglich.

Da auf dem Ramberger Friedhof, bedingt durch die dortige lehmige Erde, die Verwesung nur langsam stattfindet sollen in Grabstätten bei denen die Ruhezeit erst seit kürzerer Zeit abgelaufen ist, möglichst keine Sargbestattungen stattfinden.

Aus genannten Gründen soll der Friedhofsplan, jährlich durch die Ortsbürgermeisterin, in Absprache mit dem Friedhofsbeauftragten aktualisiert und ausreichend freie Grabstätten gemäß diesem Beschluss ausgewiesen werden.

Eine automatische Freigabe von abgelaufenen Grabstätten auf dem digitalen Friedhofsplan der Verbandsgemeindeverwaltung soll nicht erfolgen. Grabstätten werden auf Antrag durch die Gemeindeführung bzw. in deren Vertretung durch den Friedhofsbeauftragten vergeben und der Verwaltung zur Protokollierung mitgeteilt.


Nach ausführlicher Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die oben genannte Vorgehensweise auf dem Friedhof.