Beschluss: beschlossen

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt verlassen, gem. § 22 GemO, der Erste Beigeordnete Thomas Munz und das Ratsmitglied Jürgen Munz den Sitzungstisch und begaben sich in den Zuhörerbereich.

 

Ortsbürgermeisterin Marina Fess informierte den Ortsgemeinderat über die Übertragung eines Geschäftsbereiches auf den Ersten Beigeordneten Thomas Munz.

Gem. § 50 Abs. 3 Satz 1, können ehrenamtliche Beigeordnete die Leitung angemessene Geschäftsbereiche übertragen werden. Die Bildung und die Übertragung der Geschäftsbereiche bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.

Der Umfang und die zeitliche Verfügbarkeit der berufstätigen, ehrenamtlichen Ortbürgermeisterin macht die Bildung von Geschäftsbereichen für ehrenamtliche Beigeordneten erforderlich. Daraufhin beantragt Ortsbürgermeister Marina Fess dem Ersten Beigeordneten Thomas Munz folgende Geschäftsbereiche/Sachgebiete zu übertragen:

- Straßen, Bürgersteige, und Wege

- Feld-, Wald- und Wirtschaftswege soweit diese nicht durch den Forst betreut werden

- Reparatur-, Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bei Gebäuden, Anlagen und Grundstücke der Ortsgemeinde

- Einteilung der Gemeindebeschäftigte. Die Personalhoheit verbleibt jedoch bei der   Ortsbürgermeisterin.


Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat mit 9 Ja – Stimmen und 1 Enthaltung, nach erfolgter Veröffentlichung der aktuellen Hauptsatzung am 14.02.2025 im Trifelskurier, dem Ersten Beigeordneten Thomas Munz folgende Geschäftsbereiche/Sachgebiete zu übertragen:

- Straßen, Bürgersteige, und Wege

- Feld-, Wald- und Wirtschaftswege soweit diese nicht durch den Forst betreut werden

- Reparatur-, Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen bei Gebäuden, Anlagen und Grundstücke der Ortsgemeinde

- Einteilung der Gemeindebeschäftigte. Die Personalhoheit verbleibt jedoch bei der Ortsbürgermeisterin.